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Bartholomäus Rymek

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Urheberrecht

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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Bartholomäus Rymek (einfreigeistlabor) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von einfreigeistlabor weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber einfreigeistlabor eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3 einfreigeistlabor überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. einfreigeistlabor bleibt in jedem Fall, auch wenn einfreigeistlabor das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen einfreigeistlabor und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bankverbindung. Auftragserteilung & Leistung

  1. Auftrag

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die jeweilige Aufwandsabschätzung, bzw. der schriftliche oder mündliche Auftrag des Kunden an einfreigeistlabor, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Der Kunde kann einfreigeistlabor Aufträge in folgenden Formen erteilen: 1. telefonisch 2. postalisch 3. per E-Mail 4. per Fax 5. per Messenger

2.3 Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Dienstvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

2.4 Bei besonderem Bedarf zieht einfreigeistlabor externe Spezialisten hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen freigeistlabor und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.5 Aktualisierungen und Änderungen von Aufwandsabschätzung und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen einfreigeistlabor und dem Kunden.

 

  1. Vergütung

3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungsdatum zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Werden die Produkte oder Dienstleistungen erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

  1. Fremdleistungen

4.1 einfreigeistlabor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen des Auftraggeber zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einfreigeistlabor hierzu schriftliche oder mündliche Vollmachten zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen von einfreigeistlabor abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, einfreigeistlabor im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

  1. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen und ausgegebenen Dateiformaten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Bei Beschädigungen oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachungen eines weitergehenden Schadens bleiben unberührt.

 

  1. Herausgabe von Daten

6.1 einfreigeistlabor ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass einfreigeistlabor ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Hat einfreigeistlabor dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligungen von einfreigeistlabor verändert werden.

6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4 einfreigeistlabor haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträger, Dateien und Daten.

 

  1. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Der Auftraggeber legt einfreigeistlabor vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

7.2 Soll einfreigeistlabor die Produktionsüberwachung durchführen, wird einfreigeistlabor die dafür beanspruchte Zeit und Kosten in Rechnung stellen. Führt einfreigeistlabor die Produktionsüberwachung durch, entscheidet einfreigeistlabor nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber einfreigeistlabor 5 einwandfreie Muster unentgeltlich.

  1. Haftung

8.1 einfreigeistlabor haftet nur für Schäden, die einfreigeistlabor selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Die Zusendungen und Rücksendungen von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnungen des Auftraggebers.

8.3 Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4 einfreigeistlabor haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

 

  1. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für einfreigeistlabor Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann einfreigeistlabor eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann einfreigeistlabor Schadenersatzansprüche geltend machen. 9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an einfreigeistlabor übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber einfreigeistlabor im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

  1. Mängel

10.1 Wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

10.2 Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

10.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt.

10.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist, hat der Kunde das Recht auf Minderung des Abnahmepreises. Konnte eine angemessene Nachfrist nicht einhalten werden, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Verschwiegenheit Auftraggeber und einfreigeistlabor verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche ihnen für die Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren, bis eine offizielle Freigabe beider Partner erteilt wird. Des Weiteren verpflichten sich beide zu Stillschweigen über den Projektverlauf. Beide leiten keinem Dritten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten internen Informationen weiter. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

  1. Schlussbestimmung

12.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von einfreigeistlabor als Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Stand: 01.Januar 2018 einfreigeistlabor, Bartholomäus Rymek, Am Rippinger Weg 51, 33098 Paderborn